top of page

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Mitgliederabonnement
von NIMA – Women’s Kickboxing Team Basel

NIMA Women's Kickboxing Team Basel Logo

Liebes NIMA-Mitglied, bitte lies die folgenden Vertragsbestimmungen aufmerksam durch. Weitere Infos erhältst du ebenfalls in den FAQ.

Kündigung und Abo-Wechsel 
 

  • Das gewählte Abo erneuert sich automatisch um dieselbe Dauer, wenn nicht eine fristgerechte Kündigung erfolgt. Der Vereinsaustritt kann zum geltenden Ablauftermin des Abos erfolgen. Das Austrittsschreiben muss mindestens einen Monat vor dem Termin schriftlich an die E-Mail Adresse nima-kickboxing@mail.ch gesendet werden. Auch ein Abowechsel muss einen Monat vor Ablauf des bisherigen Abos schriftlich beantragt werden

​

  • Wenn sich im Verlauf der Mitgliedschaft die Preise ändern, werden ab der nächsten Abonnementverlängerung die neuen Preise berechnet. Eine Preiserhöhung wir dem Mitglied schriftlich kommuniziert. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine 30-tägige Frist, innerhalb derer von einer nächsten Vertragsverlängerung zurückgetreten werden kann.​

​

​

Abonnements

​

  • Wenn das Mitglied das Probetraining in der ersten Hälfte des laufenden Monats besucht hat, beginnt das Abo ab dem laufenden Monat. Wenn das Probetraining in der zweiten Monatshälfte besucht wurde, beginnt das Abo ab dem kommenden Monat.
     

  • Das Mindestalter für den Erwerb eines Abonnements beträgt 18 Jahre. Mit Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter*in können Minderjährige ein Mitgliederabonnement erwerben. Diese Erlaubnis muss in der Beitrittserklärung durch das Anklicken der Checkbox «Einverständnis Erziehungsberechtigte*r» erteilt werden.

​

  • Eine Änderung der Lebensumstände, die eine Erhöhung des Abonnementbeitrags zur Folge hat (z.B. Berufseinstieg nach Studium), sind dem Vorstand schriftlich an die E-Mail Adresse nima-kickboxing@mail.ch mitzuteilen und werden mit der nächsten Abonnementsverlängerung verrechnet.

​

  • Das Nichtbenutzen der Trainingsräume oder des Trainingsangebots berechtigt die Abonnementsinhaber*in nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliederbeitrages.

​

  • An gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings statt. In der Sommerferienzeit können Trainings je nach Auslastung zusammengelegt werden. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingstage sind vorbehalten und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Abonnementsbeiträgen.
     

​

10er-Abo

 

  • Die Inhaber*in eines 10er-Abos muss dieses vor jedem Training der Trainer*in zeigen und von dieser signieren lassen. Eine 10er-Abo Karte wird dem Mitglied nach Vorweisen einer Zahlungsbestätigung ausgehändigt. Die 10 Trainings müssen innerhalb von 6 Monaten besucht werden. Nach Ablauf dieser Frist oder nach nach Besuch des 10. Trainings verfällt die Mitgliedschaft. Will die Inhaber*in ein weiteres 10er-Abo oder ein anderes Abo abschliessen, muss sie dies dem Vorstand vor dem Besuch des nächsten Trainings schriftlich an die E-Mail Adresse nima-kickboxing@mail.ch mitteilen.
     

  • Der Betrag für das 10er-Abo muss vor dem ersten regulären Training beglichen werden. Dies kann über per Banküberweisung oder im Training per Twint geschehen.
    Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
    Einzahlung für: Basellandschaftliche Kantonalbank, 4410 Liestal
    Zugunsten von: CH10 0076 9436 5033 2200 1, Nima Women’s Kickboxing Team, 4051 Basel
    Konto: 40-44-0
    Zahlungszweck: «10er-Abo» und «Name»

     

  • Wenn die Inhaber*in nach Ablauf des 10er-Abos eine Erneuerung desselben wünscht, muss sie dies vor dem Besuch des nächsten Trainings dem Vorstand per Mail an nima-kickboxing@mail.ch mitteilen. Der Betrag muss vor dem nächsten Training auf das obenstehende Konto überwiesen oder im Training per Twint bezahlt werden. Nach Vorweisen das Zahlungsnachweises im Training erhält das Mitglied eine neue 10er-Karte.

​

​

Mitgliedschaft

​

  • Die Teilnahme am Training erfordert den Abschluss und die Bezahlung eines Mitgliederabonnements. Der Vertragsabschluss erfolgt nach dem Probetraining.

​

  • Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
     

  • Das Mitglied verpfl­ichtet sich, die Regeln und Werte des NIMA einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben nach Beschluss der Mitgliederversammlung die Aufl­ösung des Mitgliederabonnements zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages.

​

  • Wer wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen vorbestraft ist, dem ist es nicht erlaubt, ein Mitgliederabonnement zu erwerben. Auf Verlangen ist ein aktueller Zentralstrafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen. Das Mitglied bestätigt durch die Bestätigung der Vertragsbedingungen, dass es weder wegen Delikten gegen Leib und Leben (Tötungsdelikte, Köperverletzung) vorbestraft ist, noch dass zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ein entsprechendes Verfahren im Gange ist. Die erlernten Kampfkünste dürfen ausserhalb des Vereins nur zur Selbstverteidigung, der Teilnahme an Wettkämpfen oder privaten Trainings, und zur unmittelbaren Verteidigung von Drittpersonen (Notwehr und Notwehrhilfe) angewendet werden. Jegliche andere Anwendung bewirkt ohne Vorwarnung die sofortige Vertragsau­flösung ohne Anspruch auf Rückerstattung Mitgliederbeitrages.

 

​

Gesundheit

​

  • Dem Mitglied ist bewusst, dass das Ausüben von Kampfsport ein gewisses Risiko mit sich bringt. Im Falle von Verletzungen und Unfällen im Training ist jede Haftung durch NIMA – Women’s Kickboxing Team Basel ausgeschlossen. Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Mitglieds, ebenso das Tragen der erforderlichen Schutzausrüstung (Zahnschutz, Kopfschutz, etc.). 

​

  • Mitglieder, die an Veranstaltungen, Meisterschaften und Turnieren teilnehmen, sind dafür verantwortlich abzuklären, ob sie eine Zusatzversicherung für Risikosportarten abschliessen müssen. Der Abschluss dieser Versicherung ist Sache des Mitglieds.
     

  • Mit der Unterzeichnung des Abonnementsvertrags wird bestätigt, dass nach bestem Wissen und Gewissen keine körperlichen Gebrechen oder Krankheiten vorliegen und keine Medikamente eingenommen werden, die das Mitglied im Training gefährden können.

​

​

Datenschutz

​

  • Der Verein NIMA Women’s Kickboxing Team Basel verpflichtet sich, alle erhaltenen persönlichen Daten absolut vertraulich zu behandeln. Sämtliche erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und unterliegen dem Datenschutz.
     

​

Diverses

 

  • Mit der Unterzeichnung des Vertrags nimmt das Mitglied zur Kenntnis, dass im Training und an sonstigen Vereinsveranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit (Webseite und Social Media) gemacht werden können. Vor jeder Aufnahme werden alle Mitglieder um ihr Einverständnis gefragt. Das Mitglied kann sich jederzeit dazu entscheiden, nicht abgelichtet werden zu wollen und kann dies mündlich bekanntgeben.

​

  • NIMA – Women’s Kickboxing Team Basel haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für deponierte Gegenstände.

​

  • Die Unterzeichnerin des Abonnementsvertrags bestätigt mit ihrer Unterschrift, den Mitgliedschaftsvertrag wahrheitsgetreu ausgefüllt sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen von NIMA- Women’s Kickboxing Team Basel durchgelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Sie anerkennt diese vollumfänglich.

​

  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen durch einen gerichtlichen Entscheid für ungültig bzw. nichtanwendbar erklärt werden, hat dies keinen Einfl­uss auf die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen.

​

  • Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel.

bottom of page